Schenkung und Übergabe

Sie wissen, an wen Sie denken wollen. Der Notar sagt Ihnen woran Sie denken müssen.

Erbschaft, Schenkung oder Übergabe: Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht – oft auch um das Sozialversicherungsrecht.

Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufzusetzen. Er ist ein kompetenter Berater und kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und er hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.

Auch wenn Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurden, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der Weitergabe von Immobilien Grunderwerbsteuer an. Das Schenkungsmeldegesetz beinhaltet Regelungen, die es zu beachten gilt. Ihr Notar kennt die Details und berät Sie individuell. Er erledigt die gesetzliche Meldung an das Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch auch die Steuervorschreibung.

Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen zu melden. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Die zentrale Registrierung dient der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Gerichtskommissär prüft, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.

Schenkung

Wer etwas herschenken will (oder etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie nützlich die Hilfe eines erfahrenen Juristen sein kann. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend anzuraten, manchmal ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Übergabe

Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht und ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders wertvoll ist.

Nähere Informationen im Folder der Notariatskammer.
Quelle: www.notar.at