Ehe- und Partnerschaftsverträge
Ehe und Lebensgemeinschaft. Ihr Notar sorgt für eine dauerhafte Basis.
Wo es um das Zusammenleben von Menschen geht, gibt es keine Garantien. Aber wenn die rechtliche Basis von Anfang an stimmt, gibt es weniger Streit – und im Ernstfall eine gerechtere Lösung bei Problemen.
Ihr Notar hilft Ihnen, diese Basis zu finden:
Der notarielle Ehepakt regelt die Vermögensverhältnisse ganz nach den Wünschen der Ehepartner. Damit von Anfang an feststeht, was wem gehört. Ein Ehepakt ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Instrument, um Unsicherheit und Streit zu vermeiden – und das nicht erst im Falle einer Scheidung.
Ihr Notar berät Sie umfassend und vertraulich und erstellt für Sie den Vertrag.
In der heutigen notariellen Praxis sind die klassischen Ehepakte nicht mehr so häufig gefragt. Heute werden vielmehr Ehevereinbarungen geschlossen, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit als möglich auch für den Scheidungsfall aufrechterhalten.
Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften. Sie sind als solche gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß. Immer mehr Lebenspartner wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht, bei der Vermögensteilung im Trennungsfall.
Der Notar berät über die hiefür bestehenden Möglichkeiten und errichtet entsprechende Urkunden.
Nähere Informationen im Folder der Notariatskammer
Quelle: www.notar.at